

Wir beschäftigen ausschliesslich Schulbusfahrer-und Fahrerinnen welche folgende Voraussetzungen mitbringen:
Zwingend, gemäss SVG
PW - Führerausweis der Kategorie B mit dem Code 121 oder 122
(106 = einfaches Führen eines PW = keine Berechtigung)
Anforderungsprofil:
Ruhiger und natürlicher Umgang mit behinderten und nichtbehinderten Kindern und Erwachsenen, sowie betagten Senioren/Innen.
Bereit dazu Morgens zwischen 07.00 - 08.30 (unbedingt), Mittags zwischen 11.45 - 13.00 (bedingt) und Nachmittags/Abend zwischen 15.45 - 17.00 bzw. 17.15 -19.00 (bedingt) zu arbeiten.
Ein Pensum von ca. 25% - 35% zu leisten.
Teamfähig und zuverlässig. 100% sicheres Lenken eines Fahrzeuges im Strassenverkehr bis max. 3.5 t.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Melden Sie sich bei uns unter folgender E-Mailadresse: a.buess@hofmeierag.ch (Personalchef: A. Buess)
Code 121 entspricht der Taxiführerprüfung mit der ARV - II - Prüfung (ohne Stadtprüfung)
Code 122 entspricht der vereinfachten Führerprüfung für gewerbsmässigen Personentransport ohne Theorieprüfung (berechtigt nicht zum Führen eines Taxi)
Informieren Sie sich
beim zuständigen Strassenverkehrsamt über die Führerprüfung.